Es findet kein Kartenvorverkauf zu den Heimspielen statt!
Die Tickets können im Eingangsbereich der Voralbhalle erworben werden.
Spielbetrieb im Handball unter Beteiligung von Zuschauern
Hygienekonzept für die Nutzung der Voralbhalle
Allgemeine Vorüberlegungen
Basis des Hygienekonzepts ist die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 22. August 2021.
Angeglichen an die übergreifende Corona-Verordnung kehrt die neue Verordnung für den Sportbetrieb ebenfalls von den bisherigen Inzidenzstufen ab und fokussiert sich lediglich auf die Kategorisierung von immunisierten und nicht-immunisierten Personen (3G Regel).
- Betretungsverbot, Ausschluss von der Teilnahme
Immunisierten Personen ist der Zutritt in die Voralbhalle gestattet. Für nicht-immunisierte Personen, einschließlich Trainer und Übungsleiter bedarf es für den Zutritt zur Sportstätte weiterhin der Vorlage eines negativen Testergebnisses (Antigen Test nicht älter als 24 Stunden).
Dies gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Personen, wobei dies in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument oder einen sonstigen schriftlichen Nachweis der
Schule glaubhaft zu machen ist.
Zuschauer, Trainer sowie Spielerinnen und Spieler, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen am Spiel nicht teilnehmen und die Sporthalle, in denen das Spiel durchgeführt wird, nicht betreten. Dies wird über Hinweise im Eingangsbereich der Voralbhalle kenntlich gemacht.
- Spielbetrieb
- Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter
- Der Zugang von Mannschaften und Schiedsrichtern erfolgt über den Sportlereingang der Voralbhalle. Es wird eine zeitliche Entkopplung der Ankunft von Heim- und Gastmannschaft sowie Schiedsrichtern angestrebt.
- Die Registrierung (Kontaktdatenerfassung) der unmittelbar Spielbeteiligten ist am Eingang (z.B. Abgabe Liste Auswärtsmannschaft) zu gewährleisten.
- Anreise der weiteren Spielbeteiligten
- Sämtliche weitere Spielbeteiligte haben sich mit der Ankunft beim Heimverein zu melden. Dieser führt einen Nachweis aller anwesenden Spielbeteiligten.
- Kabinen / Räume
- Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
- Auf zeitnahes Duschen nach dem Sport ist zu achten. Die Anzahl der Personen in den Duschräumen ist zu minimieren. Die Verweildauer in den Umkleidekabinen und Duschen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
- Regelmäßige Durchlüftung sowie Reinigung der Räumlichkeiten muss, soweit möglich gewährleistet werden.
- Zugangsbereich zum Spielfeld (Spielfeldzugang)
- Die Mannschaften betreten das Spielfeld aus dem Kabinengang über separate Zugänge der Halle.
- Zeitnehmertisch
- Der Laptop sowie die Maus zur Eingabe des Elektronischen Spielberichts sowie das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems sind vor und nach dem Spiel zu desinfizieren.
- Für die Kommunikation des Delegierten/Sekretär mit den Team-Offiziellen, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen weiterhin die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Im Falle einer direkten Kommunikation mit den Mannschaftsverantwortlichen bzw. Schiedsrichtern ist vom Delegierten eine medizinische Maske zu tragen.
- Wischer
- Wischer müssen mind. 14 Jahre alt sein. Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.
- Zeitlicher Spielablauf
- Aufwärmphase
- Heim- und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld mit Verzögerung, über separate Eingänge aus dem Kabinenbereich.
- Technische Besprechung
- Falls die Kabinengröße der Schiedsrichter im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsregeln und der für die Durchführung der Technischen Besprechung erforderlichen Personenzahl nicht ausreicht, muss der Regieraum oder eine andere Räumlichkeit genutzt werden.
- An der Technischen Besprechung nehmen teil: Delegierter – soweit angesetzt; Schiedsrichter; Sekretär; max. 1 Vertreter Heim und Gastverein.
- Alle Personen tragen eine medizinische Maske.
- Einlaufprozedere
- Beide Mannschaften laufen nacheinander ein. Die Spieler jeder Mannschaft betreten jeweils hintereinander das Spielfeld. Die Aufstellung erfolgt mit Abstand.
- Zusätzliche Personen einer Einlaufzeremonie, wie z.B. Einlauf- oder Ballkinder sind vorerst nicht gestattet.
- Während des Spiels
- Die Wischer betreten nur auf Anweisung der Schiedsrichter das Spielfeld. Die Spieler halten einen Sicherheitsabstand zu den Wischern ein.
- Das Time-Out wird unter Einhaltung des Mindestabstands zum Zeitnehmertisch vorgenommen.
- Halbzeit
- Nach der Halbzeitpause betreten die Mannschaften über die beiden separaten Eingänge das Spielfeld.
- Nach dem Spiel
- Eine Ansammlung von Personen im Zugangsbereich zu den Kabinen ist zu vermeiden.
- Die Abreise hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung analog zur Anreise zu erfolgen.
- Spielbetrieb im Handball unter Beteiligung von Zuschauern
Folgende Annahmen liegen dem Konzept zu Grunde:
- Der Handball-Spielbetrieb ist unter Auflagen zum Hygieneschutz auch wieder mit Zuschauern möglich.
- Stehplätze sind nicht erlaubt. Dieser Bereich dient ausschließlich dem Zu- und Abgang zu den Tribünen.
- Wie in anderen Handlungsfeldern ist eine medizinische Maske, bei nicht Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern, für die nicht direkt am Spiel beteiligten Teilnehmer und insbesondere Zuschauer verpflichtend.
- Zuschauer
- Für den Besuch der Handballspiele des TSV Heiningen gelten die 3G-Regelungen. Zuschauer müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein (Antigentest nicht älter als 24 Stunden). Dies ist mit einem entsprechenden 3G Nachweis (Impfpass, Corona Warn App, CovPass oder Testzertifikat) zu belegen.
- Der Zugang zur Halle und Tribüne erfolgt über den Zuschauereingang, als Ausgang aus der Halle kann der Notausgang auf der nördlichen Tribünenseite (Einbahnstraßenregelung) genutzt werden.
- Beim Betreten, Verlassen und während des Aufenthalts auf der Tribüne ist eine medizinische Maske zu tragen.
- Beim Besuch des Bistros sind die dort geltenden Regelungen des Hygiene-Konzeptes einzuhalten und zu beachten
- Kontaktnachverfolgung
- Bei allen Zuschauern sind wir verpflichtet, zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die Kontaktnachverfolgung sicher zu stellen.
Dies kann über eine entprechende App (LUCA) erfolgen.
- Alternativ erfolgt eine manuelle Erfassung der Daten:
- Name und Vorname des Zuschauers
- Telefonnummer oder Adresse des Zuschauers
- Datum und Uhrzeit des Spiels
- Angabe 3G Status
Die Zuschauer dürfen nur am Spiel teilnehmen, wenn sie die o. g. Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
- Allgemeines
- Die Ordner und Kassierer tragen eine medizinische Maske
- Die Räumlichkeiten werden, soweit dies möglich ist, regelmäßig gelüftet.
- Auf freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts hinweisen.
- Hinweise und Informationen zu den Hygiene-Maßnahmen werden über den Hallensprecher kommuniziert.
- Besucher werden auffordert ihre Sitzplätze einzunehmen und sich möglichst nicht im Foyer aufzuhalten.
- Handdesinfektionsmitteln werden bereitgestellt und die Desinfektionspflicht wird kontrolliert.
- Definition eines oder mehrerer Hygieneverantwortlichen für ein Spiel bzw. Spieltag, so dass die Einhaltung des Hygiene-Konzeptes gewährleistet werden kann.
TSV Heiningen 1892 e.V.
Abteilungsleitung Handball