Aktuelle Meldung vom 19. April

Liebe Sportler, wir setzen unser bestehendes Hygienekonzept außer Kraft. Es besteht in der TSV Halle keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Dennoch möchten wir euch darauf hinweisen, dass das freiwillige Einhalten der AHA-Regeln euch und eure Mitmenschen schützt.


Aktuelle Meldung vom 26. Februar 2022

Seit dem 23. Februar gilt unser neues Hygienekonzept:


Aktuelle Meldung vom 10. Februar 2022

Seit dem 9. Februar gilt unser neues Hygienekonzept:


Aktuelle Meldung vom 11. Januar 2022

Seit dem 11. Januar gilt unser neues Hygienekonzept:

Bitte tragt von nun an in den Sportgebäuden eine FFP2-Maske. Das ist ab dem 12. Januar in ganz Baden-Württemberg Pflicht in Innenräumen.


Aktuelle Meldung vom 11. November 2021

Warnstufe und Alarmstufe – Kursgebühren

Seit der vorletzten Woche wurde bei uns in Baden-Württemberg aufgrund der sich immer weiter anspannenden Corona-Lage die Warnstufe ausgerufen. Eine Konsequenz dessen ist, dass auch im Vereinssport seither eine verschärfte 3G-Regel gilt und dass nur noch solche Personen an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen, die vollständig geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen negativ verlaufenen PCR-Test vorweisen können. Ausgenommen davon sind symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen an ihrer Schule teilnehmen, und solche Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Bei nicht-immunisierten Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, genügt ein aktueller negativer Antigentest zur Teilnahme.

Mit Ausrufung der Alarmstufe gilt dann bei allen Sportangeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, die 2G-Regel, d. h. es dürfen nur noch vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Die eben genannten Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche bleiben aber auch dann noch erhalten.

Damit stellt sich natürlich die Frage, wie es sich bei allen denjenigen, die sich aufgrund der neuen Verordnungssituation immer wieder einem PCR-Test unterziehen müssten, um weiterhin an ihren Kursstunden teilnehmen zu können, dies aber nicht tun möchten, mit den Kursgebühren verhält. Die Vorstandschaft des TSV hat sich eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

1. Da die Entscheidung, ob ein ausgeschriebener Kurs stattfinden kann, ganz wesentlich auch davon abhängt, inwieweit durch die Vereinnahmung der Kursgebühren die Ausgaben für die Durchführung des Kurses gedeckt werden können, kann in denjenigen Fällen, in denen es der TSV nicht zu vertreten hat, dass eine Kursteilnahme nicht mehr erfolgt, nicht anders verfahren werden, als dass die Kursgebühren von uns ganz normal erhoben werden. Würde man anders verfahren, wäre die Folge, dass Kurse abgebrochen werden müssten und dass diese Sportangebote dann für niemand mehr zur Verfügung stünden.

2. Davon ausgenommen sind solche Fälle, in denen jemand aus medizinischen Gründen, z. B. bei Vorliegen einer Schwangerschaft,  keine Möglichkeit hatte, sich (rechtzeitig) impfen zu lassen. Wird ein solcher Nachweis erbracht, werden nur diejenigen anteilmäßigen Kursstunden berechnet, die bis zum Abbruch der Kursteilnahme stattgefunden haben.

3. Sollte die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens dazu führen, dass wir aus rechtlichen Gründen mit den Kursstunden wieder aussetzen müssen oder dass wir das Entfallen von Kursstunden selber zu verantworten haben, werden wir – wie auch bisher schon – auch hier auf der Grundlage der durchgeführten Kursstunden nur die entsprechenden anteilmäßigen Kursgebühren berechnen.

Wir hoffen, damit eine für alle Seiten möglichst faire Lösung gefunden zu haben.


Aktuelle Meldung vom 12. Oktober 2021

Seit dem 12. Oktober gilt unser neues Hygienekonzept:


Aktuelle Meldung vom 30. September 2021

Seit dem 18. September gilt unser neues Hygienekonzept:


Aktuelle Meldung vom 30. August 2021

Seit dem 25. August gilt unser neues Hygienekonzept:


Aktuelle Meldung vom 30. Juni 2021

Neue Corona VO bringt weitgehende Lockerungen mit sich

Uns ist abermals eine neue, umfassend überarbeitete CoronaVO beschert worden, die bereits seit Montag, 28. Juni, gilt und die für die Sportvereine erfreulicherweise erhebliche Lockerungen mit sich bringt. Ganz besonders wichtig: Ab sofort entfällt in Land- und Stadtkreisen, in denen die Corona-7-Tage-Inzidenz seit mindestens 5 Tagen unter 35 liegt, im Freizeit- und Amateursport die Test-Nachweispflicht.

Ferner ist dort die Sportausübung (Training oder Wettkampf) im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Aufrecht erhalten bleiben die bisherigen Hygieneregeln, das Abstandhalten außerhalb des direkten Sporttreibens und die Pflicht zum Tragen einer Medizinischen Maske in geschlossenen Räumen auf dem Weg zum und vom Sport sowie die Erfassung der persönlichen Kontaktdaten der Trainingsteilnehmer, um ggf. den Gesundheitsbehörden Auskunft zur Nachverfolgung von Infektionsketten erteilen zu können.

Was gilt beim Sport treiben? (Stand: 28.06.21)

Die Regelungen für Training und Wettkämpfe im Freizeit- und Amateursport richten sich nach der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

In allen vier Stufen gilt generell:

  • Zum Freizeit- und Amateursport zählen auch der Tanzsport und Tanzkurse.
  • Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Der/Die Veranstalter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
    • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen.
    • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
    • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
    • Die rechtzeitige und verständliche Information der Sportlerinnen und Sportler über die geltenden Hygienevorgaben.
    • Auf Verlangen müssen die Verantwortlichen das Hygienekonzept der zuständigen Behörde vorlegen und über die Umsetzung Auskunft erteilen.
  • Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen.
  • Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser
    • vor Ort unter Aufsicht der/des Veranstalterin/Veranstalters durchgeführt werden,
    • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder
    • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden.
    • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
    • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Dies gilt entsprechend für Kindertageseinrichtungen.
    • Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport oder zu ähnlichen Zwecken ist allgemein gestattet.
  • Der/Die Veranstalter*in ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.

Inzidenzstufe 4 (über 50)

  • Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
  • Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 3 (zwischen 50 und 35)

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 10)

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

Inzidenzstufe 1 (unter 10)

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

Generelle Ausnahme

Die Nutzung von Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb sowie Spitzen- oder Profisport ist allgemein zulässig.

Hoffen wir, dass sich die Inzidenzzahlen bei uns nicht mehr erhöhen, sodass diese Lockerungen nicht wieder zurückgenommen werden.

Alles Infos könnt ihr im aktuellen Hygienekonzept nachlesen:


Aktuelle Meldung vom 20. Juni 2021

Alle Infos zur Beendigung des Projekts Abenteuerspielplatz und zum Neustart des Regelsportbetriebs lest ihr im aktuellen News-Beitrag nach.


Aktuelle Meldung vom 29. Oktober, 21 Uhr

Sportbetrieb muss erneut eingestellt werden

Wie gestern bei dem Gespräch zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin beschlossen wurde, gelten ab dem kommenden Montag, 2.11.2020 bundesweit erhebliche Einschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens, um einem weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen entgegenzuwirken. Vereinbart wurde dabei auch das Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und damit auch der komplette Sportbetrieb der Vereine, ausgenommen dem des Profisports.

Wir werden daher ab Montag unsere TSV-Halle und die Nebenräume wieder sperren und den Sport und Übungsbetrieb einstellen. Die gestern getroffenen Vereinbarungen werden jetzt in den einzelnen Bundesländern in entsprechende Verordnungen umgesetzt und sollen zunächst einmal bis Ende November gelten.


Aktuelle Meldung vom 10. September, 19 Uhr

Mit dem 14. September 2020 wird ein neues Hygiene-Konzept des TSV Heiningen in Kraft treten. Dieses ist von der Gemeinde Heiningen genehmigt. Wir bitten alle Sporttreibenden um dessen Beachtung.

Die wesentlichen Punkte in Kürze:

  • Kinder unter 8 Jahre können nach den Sommerferien, also ab dem 14. September 2020, wieder Sport beim TSV Heiningen treiben.
  • Die Höchstzahl der Mitglieder einer Sportgruppe bemisst sich nach den jeweils geltenden Corona-Bestimmungen (derzeit 20 pro Gruppe inkl. Übungsleiter.
  • Die Umkleideräume und Duschen in der TSV Halle bleiben auch weiterhin aufgrund der Kleinräumigkeit geschlossen.

Alles Weitere könnt ihr im Hygienekonzept nachlesen:


Aktuelle Meldung vom 2. Juli, 20 Uhr

Vorstandschaft des TSV Heiningen beschließt folgendes Hygiene-Konzept und bittet alle Sporttreibenden um dessen Beachtung


Aktuelle Meldung vom 9. Juni, 7:30 Uhr

Corona-Krise: Neue Beschlusslage beim TSV Heiningen zur weiteren Wiederaufnahme des Sportbetriebs Stand 02.06.2020

In einem ausführlichen Rundschreiben vom 13.05.2020, das auch auf unserer Homepage zur allgemeinen Kenntnisnahme eingestellt wurde, hat die Vorstandschaft des TSV Heiningen seine Abteilungen darüber informiert, in welchem Umfang  eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs in unserem Verein möglich ist.

Aufgrund der zwischenzeitlich aktualisierten Version der CoronaVO Sportstätten ist eine eingeschränkte Öffnung von Sporthallen für den Übungsbetrieb unter strengen Auflagen ab dem 02. Juni 2020 erlaubt. Daher hat die Vorstandschaft am Dienstag letzter Woche  die bisherige Beschlusslage ergänzt. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass auch beim TSV Heiningen ab sofort der Hallensport in dem Umfang, wie es die aktuell gültige Verordnungslage des Landes Baden-Württemberg (z.B. CoronaVO, CoronaVo Sportstätten) zulässt, wieder erlaubt ist. Dabei müssen selbstverständlich zudem zusätzliche Vorgaben und Verordnungen der jeweiligen Sportstättenträger eingehalten und die einschlägigen Vorgaben der jeweiligen Sportfachverbände beherzigt werden.

Altersbeschränkung: Noch keine Sportangebote für Kinder unter 8 Jahren möglich

Da das durchgängige Wahren der Abstands- und Hygieneregelungen bei unseren Jüngsten nicht gewährleistet werden kann, gilt, dass im TSV bis auf weiteres nur Kinder ab einem Alter von 8 Jahren am Sport teilnehmen können, sofern sie die nötige Reife besitzen, die in den Corona-Verordnungen getroffenen Regelungen zuverlässig einzuhalten. Alle jüngeren Kinder müssen leider noch warten, bis auch sie wieder mit dem Sport bei uns beginnen können.

Sportbetrieb wird auch in der TSV-Halle wieder schrittweise aufgenommen

Ferner hat die Vorstandschaft beschlossen, nach den Pfingstferien, also ab dem 15. Juni 2020 nun auch unsere TSV-Halle (Haupthalle und  Gymnastikraum) wieder für den Sportbetrieb zu öffnen. Bis dahin werden wir unsere Sporträumlichkeiten auch so ausgestattet haben, dass wir die hygienischen und sonstigen Vorgaben so gut als nur irgend möglich erfüllen und konsequent umsetzen können. Aufgrund der räumlichen Situation in unserer TSV-Halle kann der Sportbetrieb dort nur sehr eingeschränkt und auch nur schrittweise wieder aufgenommen werden.

Grundsätzlich gilt:

1. Grenzen für Gruppengrößen

Die CoronaVO Sportstätten unterscheidet zwischen Sportangeboten bei denen Raumwege absolviert, und solchen, die an einem festen Platz durchgeführt werden. Daraus ergibt sich, dass bei Sportangeboten in der Haupthalle mit Raumwegen die Gruppengröße (einschließlich Übungsleiter) maximal 5 Personen und im Gymnastikraum maximal 2 Personen betragen darf, bei Sportangeboten an einem festen Platz darf die Gruppengröße in der Haupthalle höchstens 20 Personen, im Gymnastikraum höchstens 9 Personen umfassen.

2. Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten

Das Betreten des Gebäudes für den Übungsbetrieb erfolgt ausschließlich durch den hinteren Sportlereingang; Sportler, die in der Haupthalle ihre Übungsstunde absolvieren, verlassen das Gebäude durch den Haupteingang zwischen Geschäftsstelle und unserer Vereinsgaststätte. Sportgruppen, die den Gymnastikraum nutzen, verlassen das Gebäude wieder durch den Sportlereingang. Der Zugang und das Verlassen des Gebäudes wird dabei durch die jeweiligen Übungs- oder Kursleiter/innen organisiert, die für den Zutritt und das Verlassen der Räumlichkeiten eine Freigabe erteilen. Versucht daher bitte, rechtzeitig und pünktlich zur Übungs- bzw. Kursstunde zu kommen und wartet nach eurem Eintreffen an der Halle zusammen mit den anderen Trainings- bzw. Kursteilnehmern vor dem  Sportlereingang darauf, dass in das Gebäude eingelassen wird. Dabei ist selbstverständlich die Wahrung eines Abstands von mindestens 1,50 m zu den anderen Wartenden einzuhalten. Diese Regelungen gelten, um ein Begegnen von Sportgruppen im Treppenhaus möglichst zu vermeiden. Für das Vorhandensein von Hygiene- und Desinfektionsmitteln ist gesorgt. Wir bitten davon beim Kommen und Gehen sowie beim Toilettengang Gebrauch zu machen.

Alle Sportler/innen und Kursteilehmer/innen, deren Sportangebot in der Haupthalle stattfindet, nutzen bitte die Gaststättentoiletten, während die Toilette im Untergeschoss des Treppenhauses ausschließlich für die Nutzer des Gymnastikraums zur Verfügung steht.

3. Komplett in Sportkleidung zu den Kurs- und Übungsstunden kommen

Da Umkleiden und Duschen geschlossen gehalten werden müssen und nicht genutzt werden dürfen, bitten wir euch, schon komplett für die Übungsstunde gekleidet zu erscheinen. In der vorliegenden Sondersituation gilt dies auch im Hinblick auf die Sportschuhe, die ihr ebenfalls schon beim Betreten des Gebäudes tragen solltet. Barfußsport ist derzeit nicht erlaubt. Wir werden dafür sorgen, dass vor dem Betreten der eigentlichen Sporträumlichkeiten die Möglichkeit besteht, die Schuhe zum Schutz unserer Hallenböden abzustreifen. Für das Verwahren von persönlichen Gegenständen (Schlüssel, Regenschirm, Trinkflasche …) und Wetterkleidung während der Kursstunde bitten wir, eine entsprechende (Sport-)Tasche mitzubringen und am Rande der Sportfläche abzustellen.

4. An Mund- und Nasenschutz denken

Denkt bitte daran, dass beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ein Mund- und Nasenschutz getragen werden muss wie auch beim Gang auf die Toilette. Selbstverständlich gilt die Maskenpflicht beim Sporttreiben nicht.

5. Abstandsregelungen während dem Sport

Die Abstandsregeln, die auch ansonsten gelten, müssen auch während des Sporttreibens zuverlässig eingehalten werden, d. h. es muss ein kontinuierlicher Abstand von mindestens 1,5 m zu den anderen Kursteilnehmern gewährleistet sein. Da im Augenblick hochintensive Ausdauerbelastungen im Hallensport untersagt sind und für die Nutzung von Sporthallen und -räumen je nach Art und Weise des Sporttreibens unterschiedliche Gruppengrößen erlaubt sind, wird sich die Auswahl der Übungen an diesen Vorgaben orientieren müssen. Übungen, bei deren Durchführung Raumwege anfallen, sind allenfalls bei Kleinstgruppen möglich und werden daher in aller Regel nicht infrage kommen. Bei Übungen, die an einem Platz oder auf Gymnastikmatten durchgeführt werden, sollte dies so geschehen, dass jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine Fläche von mindestens 10 qm zur Verfügung steht. Auf Bodenmarkierungen wird verzichtet, die Übungsstunden- und Kursteilnehmer/innen werden gebeten, sich entsprechend in den Räumlichkeiten zu verteilen.

6. Mitbringen von Ausrüstungsgegenständen

In jedem Fall bitten wir euch, ein großes Handtuch oder ein Badetuch in diejenigen Übungs- und Kursstunden mitzubringen, bei denen Übungen  auf einer Gymnastikmatte durchgeführt werden, so dass es als zusätzliche Unterlage verwendet werden kann. Wer über eine eigene Gymnastikmatte verfügt, wird darum gebeten, sie ebenfalls in die Kursstunde mitzubringen. Falls es eure Übungs- bzw. Kursleiter/in für praktikabel erachtet, kann auch aus hygienischen Gründen mit von Ihnen selber mitgebrachten (Alltags-)Gegenständen statt den bei uns vorhandenen Kleingeräten in der Kursstunde gearbeitet werden. Dies sollte dann sinnvollerweise jeweils in der vorangegangenen Übungs- bzw. Kursstunde miteinander abgesprochen werden.

7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen

Ferner müssen alle benutzten Sportgeräte und Gegenstände, die berührt wurden, nach der Benutzung desinfiziert und die Räume möglichst gut durchgelüftet werden. Die Kippfenster in der Haupthalle und im Gymnastikraum sollten auch während der Übungsstunden möglichst durchgängig geöffnet bleiben. Im Gymnastikraum besteht zudem die Möglichkeit, den dort in die Decke eingebauten leistungsstarken Lüftungsventilator zu nutzen. Dies empfiehlt sich während solcher Übungsstunden, bei denen eine Musikbeschallung erfolgt, die für eine Lärmbelästigung der Anlieger sorgen könnte.

8. Dokumentationspflichten

Wir sind dazu verpflichtet, in jeder Übungs- und Kursstunde eine Anwesenheitsliste zu führen, damit im Falle eines Corona-Infektionsgeschehens das Gesundheitsamt dazu in der Lage ist, Infektionsketten zu identifizieren. Mit eurer Teilnahme an Übungs- oder Kursstunden willigt ihr ein, dass wir diese Daten ausschließlich bei Bedarf und zu diesem Zweck an die zuständige Behörde weiterleiten. Das Führen und Aufbewahren dieser Anwesenheitsliste obliegt der/dem jeweiligen Übungs- bzw. Kursleiter/in, die bzw. der darüberhinaus auf die Einhaltung der Bestimmung der Corona-Verordnungen zu achten hat. Die Aufbewahrungsfrist der Listen beträgt vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist die jeweilige Liste durch Schreddern zu vernichten.

9. Betretungs- und Teilnahmeverbot

Selbstverständlich gilt ein grundsätzliches Betretungs- und Teilnahmeverbot für alle Personen, die in Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

10. Aussetzen des üblichen Hallenbelegungsplans und Erlaubnispflicht

Da darüberhinaus bei der Durchführung von Sportangeboten und Übungsstunden auch noch etliches andere zu berücksichtigen ist und wir in der jetzigen Situation auch Übungsstunden sehr flexibel in andere Räumlichkeiten verlegen müssen, bitten wir um Verständnis dafür, dass die Gültigkeit der bisherigen Hallenbelegungspläne für die TSV-Halle und den Gymnastikraum bis wieder normale Verhältnisse eíngekehrt sind nicht aufrecht erhalten werden können. Jede Aufnahme von Übungsstunden dort kann nur über die jeweilige  Abteilungsleitung und in zwingender Absprache und mit Erlaubnis unserer Geschäftsstelle erfolgen.

Kursprogramm

Die neue Verordnungslage des Landes ermöglicht es uns, auch wieder Zug um Zug mit unseren Kursangeboten einzusetzen. Leider gibt es dabei aber auch solche, die auf der Grundlage der geltenden Verordnungen noch nicht wieder an den Start gehen können. Dies betrifft im wesentlichen Angebote, wo die kontinuierliche Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 m nicht zuverlässig gewährleistet werden kann, wo die Umsetzung der Hygienevorschriften nicht möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würde, wo schon die Eigenart der Sportart unter den jetzigen gesetzlichen Vorgaben ein K.O.-Kriterium darstellt oder wo die zulässigen Gruppengrößen überschritten werden. Dies bedeutet, dass unsere Sport- und Bewegungsschule leider weiterhin ruhen muss. Ferner ist es unter der geltenden Verordnungslage auch noch nicht möglich, wieder mit den beiden Le Parcours-Kursen zu beginnen. Bei allen anderen Sportangeboten unseres Kursprogramms sieht die Vorstandschaft die Möglichkeit, bei entsprechender Übungsauswahl bzw. Reduzierung der Belastungsintensität, nach den Pfingstferien wieder mit den Kursstunden zu beginnen, wobei der jeweilige Starttermin dabei sicherlich sehr individuell ausfallen wird. Wir haben daher auch bei unseren Kursleiter/innen bereits angefragt, wer gerne wann mit seinen Kursen wieder beginnen würde. Wenn feststeht, dass ein Kurs wieder aufgenommen werden kann,  werden wir uns dann bei den jeweiligen Kursteilnehmer/innen melden.

Modalitäten für die Wiederaufnahme der Kurse

Neben denjenigen Teilnehmer/innen, die schon sehr ungeduldig darauf warten, dass sie wieder in ihre Kursstunden kommen können, gibt es sicherlich auch solche, die dies aus Gründen eines nie ganz auszuschließenden Ansteckungsrisikos lieber nicht möchten, wofür wir großes Verständnis haben.

Die Vorstandschaft hat daher in ihrer letzten Sitzung am vergangenen Dienstag den Entschluss gefasst, das aktuelle Frühjahr-/Sommer-Kursprogramm, das am 01. Februar 2020 begonnen hat und durch die Corona-Krise dann ausgesetzt werden musste, jetzt für beendet zu erklären und für die nunmehr wieder beginnenden Kurse bis zu den Sommerferien ein „Zwischenkursprogramm“ einzuschieben.

Für die dadurch jetzt beendeten Kurse werden nur die Teilnahmegebühren für die tatsächlich stattgefundenen Kursstunden erhoben. Durch die Einschiebung des Zwischenkursprogramms eröffnen wir allen unseren Kursteilnehmer/innen die Möglichkeit, individuell für sich zu entscheiden, ob sie an den Kursstunden, die noch ggf. bis zu den Sommerferien stattfinden werden, teilnehmen möchten oder nicht. Auch hier wird es dann so sein, dass die noch anfallenden Kursstunden von uns anteilmäßig auf der Grundlage der bisherigen Stundensätze in unserem letzten Kursprogrammheft berechnet werden, ganz so, wie dies bei Brückenkursen schon in der Vergangenheit gehandhabt wurde.

Auch wenn wir noch sehr weit von einer Normalität des Sportbetriebs entfernt sind, freuen wir uns sehr darüber, dass wir uns wenigstens nunmehr wieder auf einem Weg dorthin befinden.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte beachtet aber, dass unsere Geschäftsstelle unter den besonderen Umständen im Augenblick nur eingeschränkt besetzt ist. Ihr erreicht uns bis auf weiteres telefonisch in aller Regel montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie montags und mittwochs von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Darüber hinaus sind wir auch zuverlässig per Mail erreichbar.

Wir würden uns sehr darüber freuen, euch bald wieder bei uns in der TSV-Halle begrüßen zu dürfen und bedanken uns schon jetzt ganz herzlich für euer Verständnis und für eure Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen!


Aktuelle Meldung vom 29. Mai, 14:00 Uhr

Freigabe der TSV-Halle erst nach den Pfingstferien

Zwar hat das Land Baden-Württemberg in seiner neuesten Corona-Verordnung sowie in der Corona-Verordnung Sportstätten die Erlaubnis dazu erteilt, ab dem 2. Juni 2020 unter strengen Auflagen wieder mit dem Hallensport zu beginnen, doch erfordert die Umsetzung der sehr anspruchsvollen Vorgaben reichliche Überlegungen und die entsprechenden Vorbereitungen kosten ihre Zeit.

Hinzu kommen auch noch weitere Handlungsanweisungen seitens der verschiedenen Sportfachverbände, die vielfach mit den Bundes- und Landesbehörden abgestimmt wurden und daher eine wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen darstellen. Auch lässt die aktuelle Verordnungslage bislang noch längst nicht wieder alles zu – gerade in so kleinen Hallen wie unserer TSV-Halle sind die Spielräume für die Bereitstellung von Sportangeboten immer noch ausgesprochen eng.

Die Vorstandschaft des TSV hat daher nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, eine Öffnung der TSV-Halle frühestens direkt nach den Pfingstferien vorzunehmen. Dabei hoffen wir, dass rechtzeitig vorher dann auch die Regelungen bekannt sind, die voraussichtlich schon ab dem 16. Juni 2020 die augenblicklich geltende Verordnungslage ersetzen werden.

Uns ist sehr wohl bewusst, dass nach den langen Wochen der Aussetzung des Sportbetriebs der Wunsch danach, auch in unserer TSV-Halle wieder sportlich aktiv werden zu können, sehr ausgeprägt ist. Wir bitten aber um Verständnis für unsere Entscheidung – alles andere wäre unverantwortlich. Davon unberührt bleibt unser Vereinssportbetrieb auf Freiflächen und in unseren hiesigen kommunalen Hallen, sofern sie behördlich freigegeben wurden, im Rahmen der Corona-Verordnungen und unter strenger Beherzigung der geltenden Vorschriften und der Handreichungen der Fachsportverbände.

Die Vorstandschaft


Aktuelle Meldung vom 14. Mai, 7:30 Uhr

Die Vorstandschaft des TSV Heiningen hat sich am Dienstagabend zu einer kurzfristig einberufenen Sitzung getroffen, um darüber zu beraten, in welchem Umfang und wie auf der Grundlage der neu ergangenen „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 9. Mai 2020“ (CoronaVO) und die „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten“ vom 10. Mai 2020 (CoronaVO Sportstätten) eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs in unserem Verein möglich ist.


Aktuelle Meldung vom 31. März, 13:15 Uhr

Zur Verschiebung der Mitgliederversammlung

Die turnusgemäße diesjährige Mitgliederversammlung des TSV am Freitag, 27.03.2020, zu dem wir satzungsgemäß eingeladen hatten, konnte aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsdynamik nicht stattfinden. Dazu liegt neben dem behördlichen Verbot unserer baden-württembergischen Landesregierung auch ein einstimmiger Beschluss unserer Vorstandschaft vor, der nach entsprechender telefonischer Vorabsprache nunmehr formal in schriftlicher Form mit Datum vom 23.03.2020 erfolgt ist.

Auch wenn in unserer Vereinssatzung geregelt ist, dass die Versammlung jeweils im 1. Quartal das Jahres einzuberufen ist, stellt das für den TSV keine rechtliche Schwierigkeit dar, weil dies den Vorgaben der Behörden in der gegenwärtigen Krise entspricht. Ferner ist die Handlungsfähigkeit des Vereins auch weiterhin gegeben, weil nach § 11 unserer Satzung auch diejenigen Vorstandsmitglieder, deren Amtszeit nunmehr zuende gegangen wäre, bis zu einer Neuwahl im Amt bleiben.

Da wegen der Absage der Mitgliederversammlung der in unserer Vereinssatzung vorgesehene Beschluss über den erstellten Haushaltsplan für das laufende Jahr 2020 dort nicht erfolgen kann, wird sich die Vorstandschaft bis zur Beschlussfassung zu einem neuen, noch festzulegenden Nachholtermin an dem Haushaltsplanentwurf orientieren, der bereits unserem Haupt- und Verwaltungsausschuss auf seiner letzten Sitzung am 19.02.2020 vorgestellt wurde und dort auf keine Einwände stieß. Dabei gilt, dass sich die Ausgaben des Vereins auf dasjenige beschränken, was in der jetzigen Lage geboten ist.

Sobald sich die Situation geändert hat und es wieder möglich ist, werden wir einen neuen Termin für die entfallende Mitgliederversammlung festlegen und dazu satzungsgemäß im Voralb-Blättle mit der erforderlichen Frist von 4 Wochen einladen.

Die Vorstandschaft


Aktuelle Meldung vom 14. März, 11:15 Uhr

  • Übungs- und Sportbetrieb bis zum Ende der Osterferien komplett eingestellt
  • Mitgliederversammlung sowie Ostermarktessen abgesagt
  • Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen

Die Vorstandschaft des TSV Heiningen hat beschlossen, den gesamten Sport- und Übungsbetrieb auszusetzen – nicht mehr nur für Kinder und Jugendliche, sondern ebenso für Erwachsene. Dies gilt auch für die Angebote unseres Kursprogramms. Vorerst gilt diese Regelung bis zum Ende der Osterferien. Wir halten euch zu gegebener Zeit auf dem Laufenden, wie es danach weitergeht.

Unsere Geschäftsstelle ist zwar bis auf weiteres geschlossen für den Publikumsverkehr, wir werden aber weiterhin per Mail unter info@testing.tsv-heiningen.de und telefonisch unter der Rufnummer 07161-43440 erreichbar sein.


Aktuelle Meldung vom 13. März, 18:45 Uhr

  • Übungs- und Sportbetrieb stark eingeschränkt
  • Mitgliederversammlung sowie Ostermarktessen abgesagt
  • Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen

Nach der heutigen Pressekonferenz der Landesregierung von Baden-Württemberg hat der TSV Heiningen beschlossen, ab nächsten Dienstag, 17. März 2020, den Sport- und Übungsbetrieb für alle Kinder- und Jugendgruppen einzustellen. Damit entsprechen wir der Regelung, die unsere Landesregierung für Kindergärten und Schulen getroffen hat. Sobald der Kindergarten- und Schulbetrieb wieder aufgenommen wird, werden wir auch wieder mit den Sportangeboten für unsere Kinder und Jugendliche einsetzen.

Im Bereich des Erwachsenensports halten wir vorläufig noch an der bisherigen Regelung fest, dass es unseren einzelnen Abteilungen und Sportgruppen freisteht, hier eine verantwortliche und situationsangepasste Regelung zu treffen. In jedem Fall ruht der Übungsbetrieb ab sofort überall dort, wo ein/e Übungsleiter/in oder ein/e Kursleiter/in dies für richtig hält. Dies wird dann direkt abteilungs- bzw. gruppenintern kommuniziert.

Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem der Krisengebiete aufgehalten haben oder bei denen aus irgendwelchen Gründen die Möglichkeit besteht, dass sie sich mit dem Virus infiziert haben, solange nicht mehr an unserem Sportbetrieb teilnehmen dürfen, bis sichergestellt ist, dass sie als Überträger der Krankheit nicht mehr in Frage kommen.

Durch die neue Situation sehen wir uns auch dazu gezwungen, unsere für den 27. März 2020 vorgesehene Mitgliederversammlung abzusagen. Sobald ein Nachholtermin dafür feststeht, werden wir unter Wahrung der in unserer Vereinssatzung vorgesehenen Frist von vier Wochen dazu neu einladen.

Ferner bleibt unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr ab sofort und bis auf weiteres geschlossen. Wir werden aber weiterhin per Mail unter info@testing.tsv-heiningen.de und telefonisch unter der Rufnummer 07161-43440 erreichbar sein.

Da die Gemeinde Heiningen den Ostermarkt abgesagt hat, wird es in diesem Jahr leider auch kein Ostermarktessen in der TSV-Halle geben können.

Wenn weitere einschränkende Regelungen getroffen werden müssen oder es neues zu vermelden gibt, werden wir dies auch weiterhin an dieser Stelle und auf unserem Facebook-Kanal tun.


Aktuelle Meldung vom 13. März, 10:30 Uhr

Die Vorstandschaft des TSV Heiningen hat beschlossen, den gesamten Sport- und Übungsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis auf weiteres auszusetzen, sobald bei uns Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Dies gilt auch für die Angebote unseres Kursprogramms für diese Altersgruppen.

Selbstverständlich besitzen unsere Abteilungen das Recht, auch schon jetzt ihren Sport- und Übungsbetrieb abzusagen, wenn sie dies wünschen. Hier werden die betroffenen Mitglieder abteilungsseitig informiert. In jedem Fall ruht der Übungsbetrieb ab sofort überall dort, wo ein/e Übungsleiter/in oder ein/e Kursleiter/in dies für richtig hält. So ist u. a. bereits beschlossen, dass ab dieser Woche die Einheiten der Gerätturnabteilung und ab der kommenden Woche die Kurseinheiten des vereinsübergreifenden Jump&Fun-Angebots bis nach den Osterferien nicht mehr durchgeführt werden.

Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem der Krisengebiete aufgehalten haben oder bei denen aus irgendwelchen Gründen die Möglichkeit besteht, dass sie sich mit dem Virus infiziert haben, solange nicht mehr an unserem Sportbetrieb teilnehmen dürfen, bis sichergestellt ist, dass sie als Überträger der Krankheit nicht mehr in Frage kommen.

Falls erforderlich, werden wir dann in einem nächsten Schritt unseren kompletten Sportbetrieb vorübergehend einstellen. Wir halten euch an dieser Stelle und auf unserem Facebook-Kanal auf dem Laufenden.


Aktuelle Meldung vom 12. März, 20 Uhr

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation inzwischen die durch das Corona-Virus verursachte weltweite Erkrankungswelle zur Pandemie erklärt hat, überschlagen sich die Ereignisse. Selbstverständlich ist davon auch der organisierte Sport betroffen.

Der Hauptverein des TSV Heiningen sieht derzeit davon ab, den Übungsbetrieb zentral zu pausieren. Einzelne Abteilungen/Gruppen informieren ihre Mitglieder in direkten Nachrichten darüber, wenn ihr Sportbetrieb ausgesetzt wird.

Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in einem der Krisengebiete aufgehalten haben oder bei denen aus irgendwelchen Gründen die Möglichkeit besteht, dass sie sich mit dem Virus infiziert haben, dürfen jedoch an unserem Sportbetrieb solange nicht mehr teilnehmen, bis sichergestellt ist, dass sie als Überträger der Krankheit nicht mehr in Frage kommen.

Sollte es die weitere Entwicklung verlangen, werden wir unseren Sportbetrieb dann aussetzen. Wir halten euch an dieser Stelle und auf unserem Facebook-Kanal auf dem Laufenden.